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Sie sind angemeldet. Wer sich als Mieter mit dem Hauseigentümer streitet, sollte seine Worte gut abwägen. Sonst ladet der Fall gerne mal vor dem Kadi. Wir stellen Beispiele aus deutschen Gerichten vor. Welche Beleidigung hat Folgen? Stuttgart - Millionen von Wohnungsmietverträgen werden von der Unterschrift bis zur Kündigung friedlich abgewickelt. Aber es kommt natürlich auch vor, dass es zwischen den Mietparteien knatscht.
Wird aus dem Knatsch zwischen Vermieter und Mieter oder zwischen zwei oder mehreren Mietparteien dann echter Streit, so sind schon die übelsten Beleidigung en gefallen. Einen Mieter kostetet seine derbe Wortwahl den Mietvertrag.
Und das, obwohl er weder seinen Vermieter noch Mitmieter anging. Was war passiert? Der Welpe des Mieters hatte in den Hausflur uriniert und die Haushälterin eines Nachbarn forderte den Mann auf, die Pfütze zu beseitigen.
Er erhielt die Kündigung. Zu Recht. Diesen habe der Mieter mit seinem Ausraster nachhaltig gestört. Eine Fortführung des Mietverhältnisses ist unzumutbar. In diesem Fall ging ein Mieter direkt auf eine Mitmieterin los. Neben wiederholten Lärmbelästigungen beleidigte er eine Mieterin immer wieder. Und das, obwohl er bereits vom Vermieter wegen seiner Vergehen abgemahnt worden war. Die Situation eskalierte in diesem Fall, als Polizeibeamte die wieder einmal herbeigerufen worden waren, weil der Mieter die Musik überlaut aufgedreht hatte im Keller die Sicherung der Wohnung herausgedreht hatten, da ihnen die Wohnungstür nicht geöffnet worden war.
Ein Vermieter stellte einen Mieter zur Rede, der einen Mitmieter in einem Arbeiterwohnheim rassistisch beleidigt habe soll. Der Vermieter kündigte den Mietvertrag fristlos und erhielt Unterstützung vom Gericht.