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Entsprechende bzw. Das Oberverwaltungsgericht Münster hat allerdings bereits mehrfach Zweifel an einer solchen Pauschalierung bei Erhebung einer sog. In seinem Beschluss vom August Az. Dabei verwies das Oberverwaltungsgericht auf die erheblichen Unterschiede, die insoweit zwischen Teilzeit- und Vollzeitprostituierten bestehen dürften.
Eine solche Pauschalregelung dürfte daher nach der Auffassung des Gerichts nicht durch Erwägungen der Verwaltungspraktikablität gerechtfertigt sein. Hieran ändere auch die Möglichkeit nichts, innerhalb einer bestimmten Frist den Nachweis einer geringeren Anzahl von Veranstaltungstagen zu erbringen.
Werde dieser Nachweis nicht bzw. Das Oberverwaltungsgericht hat damit die Bedenken, die es schon in seinen Beschlüssen vom April Az. Mai Az. Mit Urteil vom Oktober Az. Von dieser Grundlage ist zwar zugunsten der Anzahl der tatsächlichen Veranstaltungstage abzuweichen. Wird ein solcher Nachweis nicht erbracht, wären die kommunalen Steuerbehörden unter Anwendung der Satzungsbestimmungen verpflichtet, von 25 Veranstaltungstagen auszugehen, selbst wenn ihnen aufgrund anderweitiger Erkenntnisse ein geringerer Umfang der Prostitutionstätigkeit bekannt ist.