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Das Gericht sah es als erwiesen an, dass ein jähriger Glückstädter in der Silvesternacht eine jährige Passantin so geschlagen hat, dass ihr Nasenbein brach. Letzteres hatte der Angeklagte von Anfang an zugegeben. Dass er zugeschlagen hatte, bestritt er bis zum Schluss. Die weitere Angeklagte, eine jährige Glückstädterin, war zum zweiten Verhandlungstag nicht erschienen. Sie muss wegen Beleidigung Euro zahlen, in Tagessätzen a zehn Euro.
Sie soll die jährige mit "Fotze und Schlampe" beleidigt sowie sie an der Jacke festgehalten haben, bevor ihr Bekannter zuschlug. Wie berichtet, waren beim ersten Verhandlungstag nur die Beklagten anwesend. Bei der zweiten Verhandlung wurden Zeugen gehört: die Besitzerin des Hauses, in das die Böller geworfen wurde, zwei Polizeibeamte, das jährige Opfer mit der jährigen Tochter und der Nachbar, bei dem die Angeklagten in der Silvesternacht gefeiert hatten.
Dieser erklärte, dass es wie "ein Krieg" gewesen sei, was sich in der Nacht vor seiner Haustür abgespielt habe. Allerdings: "Ich habe nicht gesehen, wie der Angeklagte zugeschlagen hat", erklärte er.
Vorher schilderte sie, wie sie mit ihren beiden Kindern am Haus ihrer Bekannten vorbei kam. Sie sah, wie der Angeklagte Böller durch einen Briefschlitz warf. Sie sei mit den Kindern weitergegangen, als sie von der jährigen Mitangeklagten beschimpft wurde.
Diese hätte sie an der Jacke festgehalten und der Angeklagte habe zugeschlagen. Die Zeugin wohnt nur wenige Häuser weiter. Die Nacht verbrachte sie dann im Itzehoer Krankenhaus. Der Vorwurf der gemeinschaftlichen schweren Körperverletzung wurde dann vom Amtsanwalt nicht gesehen. Er sah den Angeklagten nur der Körperverletzung für überführt und beantragte eine Geldstrafe von zusammen Euro für beide Taten.