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Wegen schwerer Beleidigung wurde ein Jähriger aus dem nordwestmecklenburgischen Parin vor dem Amtsgericht Grevesmühlen verurteilt. Viel hat nicht gefehlt, und Wolfgang E. Was sich seit einigen Jahren bei ihnen zuhause in Parin abspielt, hat mit einem guten Nachbarschaftsverhältnis wenig gemein.
Eine dieser Auseinandersetzungen war nun der Grund, weshalb sich Wolfgang E. Er soll am Ebenfalls wegen Beleidigung seiner Nachbarn. Er berichtete, dass er seit in Parin wohnt. Familie Sch. Woran genau sich das Ganze entzündet hatte, konnte er nicht sagen. Wolfgang E.
November beleidigt zu haben. Er stritt auch ab, an diesem Tag betrunken gewesen zu sein. Seine Nachbarin Dagmar Sch. Dass er nachts an unsere Fenster klopft, nachts die Motorsäge anwirft. Er fasst sich in den Schritt und reibt sich dort vor den Augen der Kinder. Den genauen Wortlaut der Beleidigungen , um die es beim aktuellen Gerichtsverfahren ging, konnte Dagmar Sch. Seitdem ist wieder so viel passiert. Erst vor zwei Tagen hat er uns wieder übelst beschimpft. Auch unsere Kinder und Enkelkinder.
Er trinkt auch viel. Ihr Mann Helmut Sch. Auslöser sei gewesen, dass er dem Angeklagten einmal Strom ausgeliehen, der aber die im Gegenzug vereinbarte Zahlung nicht geleistet habe. Sowohl Richter als auch Staatsanwalt schätzten die beiden Zeugenaussagen als glaubwürdig ein. Das Urteil: Euro Geldstrafe. Ulrike Oehlers.
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