GEWICHT: 67 kg
Oberweite: 75 DD
60 min:200€
Paare: +30€
Intime Dienste: Sex in Strumpfen, Anal aktiv, Lesbenshow einfach, Entspannende Massage, Facesitting
Gesundheitliche Beratung für Prostituierte Allgemeine Informationen Personen, die eine Tätigkeit als Prostituierte oder als Prostituierter ausüben wollen, müssen vor der erstmaligen Anmeldung der Tätigkeit eine gesundheitliche Beratung wahrnehmen. Die gesundheitliche Beratung erfolgt bei der am Ort der Anmeldung für die Durchführung der gesundheitlichen Beratung zuständigen Behörde.
Oktober wurden erstmals umfassende Regelungen für das Prostitutionsgewerbe geschaffen. Ziel ist mehr Schutz und Rechte für die in der Prostitution tätigen Menschen zu schaffen.
Die Ausübung der Prostitution bleibt weiterhin grundsätzlich erlaubnisfrei. Allerdings wurde eine Pflicht zur behördlichen Anmeldung sowie zur Wahrnehmung einer gesundheitlichen Beratung eingeführt. Verfahrensablauf Die zuständige Stelle stellt der beratenen Person eine Bescheinigung über die durchgeführte gesundheitliche Beratung aus. Auf der Bescheinigung müssen angegeben sein: der Vor- und Nachname der beratenen Person, das Geburtsdatum der beratenen Person, die ausstellende Stelle und das Datum der gesundheitlichen Beratung.
Die Bescheinigung kann auf Wunsch der beratenen Person auch auf den in einer gültigen Aliasbescheinigung verwendeten Alias ausgestellt werden. An wen muss ich mich wenden? Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und bei der kreisfreien Stadt. Die gesundheitliche Beratung muss alle 12 Monate wiederholt werden, bei unter Jährigen alle 6 Monate. Das Gesundheitsamt bietet diese gesundheitliche Beratung allen interessierten Frauen und Männern an. In diesem vertraulichen Beratungsgespräch können Sie Fragen zur sexuellen Gesundheit, zur Schwangerschaftsverhütung, zum Umgang mit Alkohol und Drogen etc.
Auch andere Themen können angesprochen werden. Eine körperliche Untersuchung erfolgt nicht. Am Beratungsgespräch nehmen nur eine Beraterin und Sie teil.