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Der Stadtrat billigte jetzt den Entwurf eines Bebauungsplanes, der die Nutzung des Wochenendgebietes regelt. Momentan darf nicht mal Geräteschuppen gebaut werden Der B-Plan soll Möglichkeiten und Grenzen der Bebauung aufzeigen und dabei zugleich klarstellen, dass es sich um ein Wochenendhausgebiet handelt, in dem dauerhaftes Wohnen nicht zulässig ist. Im Moment kann hier nicht mal ein Geräteschuppen gebaut werden. Daran wird sich auch nichts ändern.
Gegen die Entwicklung zum Wohngebiet spricht vor allem die teilweise enge Parzellierung. Gleiches gilt für die Umlage der Kosten.
Am Nordrand des Areals wird deshalb ein Parkplatz ausgewiesen. Damit wird sichergestellt, dass die Nutzer der Wochenendhäuser ihre Fahrzeuge in akzeptabler Nähe abstellen können. Baugenehmigungspflichtige Vorhaben an diesen Gebäuden richten sich allerdings nach Inkrafttreten des B-Planes nach dessen Festsetzungen. Die zulässigen Grundflächen betragen 40 Quadratmeter für Wochenendhäuser und 15 Quadratmeter für Nebenanlagen, wobei nur eingeschossig gebaut werden darf.
Anlagen für Tierhaltung sind nicht erlaubt. Von Ines Alekowa.