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In der Schweiz ist es nicht verboten, jemanden auf der Strasse zu verfolgen oder mit Anrufen zu belästigen. Eine Thurgauerin will mit ihrer Geschichte die Politiker aufrütteln. Bevor sie aus dem Haus geht, verwandelt sie sich in eine andere Frau. Sie verändert ihr Aussehen so, dass auch ihre Nachbarn sie nicht erkennen.
Und sie zwingt sich zu einem anderen Gang, stellt ihre Gewohnheiten um, weicht Bekannten aus und meidet Orte, wo sie eine Begegnung fürchtet: «Ich bin zwei verschiedene Personen. Er folgt ihr ins Kino, an Kurse oder in den Zug. Er setzt Verwandten und Bekannten zu. Und er ruft rund um die Uhr an; Telefonate zählte Michelle Maurer allein, seit ihm dies das Bezirksgericht vor eineinhalb Jahren verbot.
Eine Polizistin warf ihr vor, dass sie die Nummer — die auch jene ihres Ehemanns ist — nicht wechselt. Beim vierten Vorfall brachte die Polizei den Verfolger in Handschellen in die Notfallpsychiatrie; die Klinik schickte ihn aber nach drei Wochen wieder heim.
Und: Was ihr Verfolger macht — Stalking —, ist in der Schweiz nicht strafbar. Die üble Geschichte fängt im Frühling an. Michelle Maurer, nach Erfahrungen in ihrer Familie mit dem Islam vertraut und aufgrund ihrer Arbeit im Gesundheitswesen für Begegnungen aufgeschlossen, sieht bei der Heimfahrt vom Einkaufen in Winterthur am Bahnhof einen Mann, der ihr mit seinem nervösen Rauchen schon einmal aufgefallen ist.
Sie spricht ihn im Zug an, er stellt sich als politischer Flüchtling aus Kurdistan vor, der in der Türkei als angeblicher PKK-Helfer unter Folter litt.